Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen (AGB)


Inhaltsverzeichnis

I. Geltungsbereich und Vertragspartner

II. Allgemeines

III. Kauf-, Installations- und Lieferbedingungen

IV. Abrechnungs- und Betriebsservicevertrag

V. Schlussbestimmungen


I. Geltungsbereich und Vertragspartner


1. Vertragspartner

Vertragspartner des Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist die Chargetic GmbH, Rintheimer Str. 33, 76131 Karlsruhe, Geschäftsführung: Jonas Schumacher, Handelsregister: Amtsgericht Mannheim, HRB 741402 (im folgenden CHARGETIC genannt).


2. Vertragsgrundlage

Für die Geschäftsbeziehung zwischen CHARGETIC und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung / des Angebotes gültigen Fassung. Jeglichen Vertragsangeboten des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.


3. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen

Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dieses Schriftformerfordernis kann ebenfalls nur schriftlich abbedungen werden. Dritte, die für CHARGETIC tätig werden und keine Mitarbeiter von CHARGETIC sind, sind nicht bevollmächtigt von diesen Vertragsbedingungen abweichende Vereinbarungen zu treffen oder Zusicherungen abzugeben. Dies gilt auch für nachträgliche Änderungen und Ergänzungen.


4. Kunden und Kundengruppen

Kunde i.S.d. Vertrags sind sowohl Verbraucher (Privatkunde) als auch Unternehmer (Geschäftskunde) sowie rechtsfähige Verbände (Wohnungseigentümergemeinschaft). Verbraucher i.S.d. Vertrags sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, ohne dass diese in gewerblicher oder selbständiger beruflicher Tätigkeit handeln. Unternehmer i.S.d. Vertrags sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird und die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln, als auch juristische Personen des öffentlichen Rechts. Verbände i.S.d. Vertrags sind rechtsfähige und parteifähige Wohnungseigentümergemeinschaften im Sinne des § 9a Abs. 1 WEG.


5. Kundengemeinschaften, Eigentümer- und Interessensgemeinschaften

Mehrere Kunden können eine Kundengemeinschaft bilden. Die Mitglieder der Kundengemeinschaft benennen aus ihrer Mitte einen Vertreter, der Erklärungen und Mitteilungen von CHARGETIC entgegennimmt. Ist die Kundengemeinschaft eine Eigentümer- oder Interessensgemeinschaft, so ist sie, sofern nicht anders vereinbart, durch eine berufene Immobilienverwaltung vertreten. Kundengemeinschaften i.S.d. Vertrags haften gesamtschuldnerisch für alle Forderungen, die CHARGETIC zustehen.


II. Allgemeines


Leistungsumfang

Inhalt und Umfang der von CHARGETIC geschuldeten Leistung richten sich nach der im Bestellformular oder im Angebot von CHARGETIC angegebenen Leistungsbeschreibung. CHARGETIC bzw. von dieser zur Leistungserbringung beauftragte Dritte sind nicht verpflichtet, Arbeiten auszuführen, die über die vertraglich geschuldete Leistung hinausgehen.


2. Vertragsschluss

a. Produktdarstellungen: Die Darstellung der Produkte im Online-Shop bzw. von Soft- und Hardwarelösungen und sonstigen Leistungen stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog zur Informierung von Interessenten oder bestehenden Kunden dar.

b. Zustellung der Vertragsbedingungen: Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind über die Webseite www.chargetic.de jederzeit in ihrer aktuellen Form einsehbar. Nach Annahme eines Angebots oder Zugang einer Bestellung bei CHARGETIC werden die Bestelldaten und die Vertragsbedingungen nochmals per E-Mail an den Kunden übersandt. Eine darüberhinausgehende Zugänglichmachung des Vertragstextes durch CHARGETIC erfolgt nicht. Sofern sich der Kunde für das Lademanagement und Abrechnungsportal Lademeister (vgl. z.B. Ziffer III.) registriert, werden ihm die Vertragsbedingungen für jede registrierte Ladestation dargelegt, für die er einen Servicevertrag abschließt.

c. Annahme und Zustandekommen des Vertrags: Für den Fall, dass CHARGETIC dem Kunden ein schriftliches Angebot für Produkte und/oder Leistungen unterbreitet, kommt der Vertrag zu Stande, wenn dieses durch den Kunden – vorzugsweise schriftlich – innerhalb der Befristung angenommen wird und/oder die von CHARGETIC angebotenen Leistungen durch den Kunden in Anspruch genommen werden. Nimmt der Kunde ein Angebot nach der Befristung an, kommt der Vertrag dann zustande, wenn der Kunde den Konditionen zum Zeitpunkt der Annahme zustimmt.


3. Referenznennung und Bildaufnahmen

Ist der Kunde Unternehmer, erklärt er sich mit der Nennung als Referenz von Chargetic nach erfolgter Bestellung einverstanden. Chargetic ist zudem berechtigt, das Logo des Geschäftskunden auf der eigenen Webseite und in Marketingunterlagen zu verwenden. Dieser Vereinbarung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen widersprochen werden.

Der Kunde erklärt sich mit der Erstellung und Bereitstellung von Video- und Bildaufnahmen im Rahmen des Vertragsgegenstands zur Außendarstellung einverstanden. Zugleich räumt der Kunde der CHARGETIC das freie Nutzungsrecht an solchen Aufnahmen ein. Das Nutzungsrecht kann bei begründetem Interesse des Kunden jederzeit widerrufen werden. Von diesen Regelungen unberührt bleibt das Recht auf Anfertigung von Bildaufnahmen zur technischen Dokumentation.


4. Vertragsübernahme

CHARGETIC ist berechtigt, diesen Vertrag mit allen Rechten und Pflichten ganz oder teilweise auf ein Unternehmen seiner Wahl zu übertragen. Bei der Übertragung dieses Vertrages auf ein anderes Unternehmen steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu, das innerhalb von einer Woche nach schriftlicher Mitteilung gegenüber CHARGETIC geltend gemacht werden muss.


5. Service und Support

Kundenanfragen (z.B. Fragen zur Bedienung, Meldung technischer Störungen etc.) sind per E-Mail möglich. Die Supportzeiten und Kontaktdaten können der Website von CHARGETIC unter www.chargetic.de entnommen werden. Außerhalb der genannten Zeiträume hat der Kunde die Möglichkeit, den Support per E-Mail zu kontaktieren. Anfragen werden in der Regel innerhalb von zwei Arbeitstagen beantwortet. Ein Anspruch des Kunden auf eine Antwort innerhalb von zwei Tagen besteht jedoch nicht.


6. Leistungserbringung durch Dritte

CHARGETIC ist berechtigt die geschuldeten Leistungen ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen.


7. Datenschutz / Geheimhaltung

a. Datenschutz: CHARGETIC verpflichtet seine Mitarbeiter, die Bestimmung des Datenschutzgesetzes einzuhalten. Weitere Informationen hierzu sind unter https://chargetic.de/datenschutz.html zu finden. Die Vertragsparteien werden zudem die ihnen im Rahmen der Geschäftsbezie-hung bekannt gewordenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der anderen Vertragspartei während und auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung vertraulich behandeln, es sei denn, dass die eine Partei die andere Partei schriftlich von dieser Schweigepflicht entbindet.

b. Geheimhaltung: CHARGETIC ist verpflichtet und wird durch entsprechende vertragliche Regelungen seine Mitarbeiter dazu verpflichten, alle ihm vom Auftraggeber übergebenen Unterlagen, ausgetauschten Informationen und erworbenen Kenntnisse, die diesen Vertrag und seine Durchführung betreffen, geheim zu halten, selbst wenn sie nicht ausdrücklich als geheim oder vertraulich bezeichnet worden sind. Die Geheimhaltungspflicht von CHARGETIC und seiner Mitarbeiter gilt auch nach Vertragsbeendigung fort. Dies gilt nicht für die Offenlegung gegenüber einem Gericht oder einer Behörde, soweit diese Offenlegung aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichtes oder einer Behörde erfolgt. Dies gilt ferner nicht für diejenigen Unterlagen, Informationen und erworbenen Kenntnisse, für die und soweit der Kunde schriftlich in die Veröffentlichung eingewilligt hat.

c. Ausnahmen von der Geheimhaltung: In dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche Informationen,

(1) die dem Empfänger bei Abschluss des Vertrags nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden; oder

(2) die bei Abschluss des Vertrags öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrags beruht.


8. Änderung dieser Vertragsbedingungen

Soweit nicht bereits anderweitig speziell geregelt, ist CHARGETIC berechtigt, diese Vertragsbedingungen für laufende Vertragsverhältnisse wie folgt zu ändern oder zu ergänzen:

CHARGETIC wird dem Kunden die Änderungen oder Ergänzungen spätestens vier Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform ankündigen. Ist der Kunde mit den Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen nicht einverstanden, so kann er den Änderungen mit einer Frist von einer Woche zum Zeitpunkt des beabsichtigten Wirksamwerdens der Änderungen oder Ergänzungen widersprechen. Der Widerspruch bedarf der Textform und ist entweder postalisch an CHARGETIC: Chargetic GmbH, Rintheimer Str. 33, 76131 Karlsruhe oder per E-Mail an info@chargetic.de zu richten. Widerspricht der Kunde nicht, so gelten die Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen als von ihm genehmigt. CHARGETIC wird den Kunden mit der Mitteilung der Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.


9. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so ist hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Bestimmung, die dem Gewollten am nächsten kommt. Dies gilt auch im Falle einer unbeabsichtigten Regelungslücke.


III. Kauf-, Installations- und Lieferbedingungen


1. Lieferung und Versand

a. Versand von Waren: Der Versand von Waren erfolgt ab Lager bis zur Bordsteinkante an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Bei grenzüberschreitender Lieferung oder Leistung trägt der Kunde die anfallenden Zölle, Gebühren und sonstigen Abgaben. Der Gefahrübergang richtet sich nach Abs. III. 2. dieser Vertragsbedingungen.

b. Liefertermin und Warenannahme: Die Lieferfrist für Waren, Services bzw. Servicedienstleistungen wird individuell vereinbart oder von CHARGETIC bei Annahme der Bestellung angegeben. Sofern nicht ausdrücklich ein verbindlicher Termin vereinbart wurde, übernimmt CHARGETIC keine Garantie für eine Lieferfrist. Ist der Kunde trotz vorheriger Ankündigung zum Liefertermin nicht anwesend und hat dies mit einer Vorlaufzeit von 5 Tagen nicht vorab mitgeteilt, so ist CHARGETIC berechtigt, alle dadurch entstehenden Mehrkosten, insbesondere für weitere Anlieferungsversuche, Lagerkosten oder Anfahrtskosten zu verlangen.

c. Fristen und Verzug: Der Kunde ist berechtigt vom Kauf zurückzutreten, falls CHARGETIC eine verbindlich vereinbarte Frist schuldhaft nicht einhält oder wenn CHARGETIC aus einem anderen Grund in Verzug gerät und der Kunde CHARGETIC anschließend erfolglos eine angemessene Nachfrist zur Bewirkung der Leistung gesetzt hat. Für einen Verzug, der aus einer verzögerten Mitwirkung des Kunden resultiert, die nicht im Einflussbereich von CHARGETIC liegt, stehen dem Kunden keine Ansprüche gegen CHARGETIC zu.

d. Rücktritt von einem Installationsservice: CHARGETIC behält es sich vor, bei unvorhergesehenen oder von CHARGETIC nicht zu vertretenden Gründen, einen Installationsservice nicht durchzuführen. CHARGETIC teilt dies dem Kunden unverzüglich per E-Mail mit. Eine bereits geleistete Zahlung wird dem Kunden erstattet.

e. Teillieferungen und Teilinstallationen: CHARGETIC ist zu Teillieferungen berechtigt, sofern dies für den Kunden zumutbar ist. Ebenso ist CHARGETIC berechtigt eine vereinbarte Installation unter Einhaltung der technischen Vorschriften in Teilschritten auszuführen.


2. Gefahrübergang

a. Gefahrenübergang bei Unternehmern: Ist der Kunde Unternehmer, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder den sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person auf den Geschäftskunden über.

b. Gefahrenübergang bei Verbrauchern: Ist der Kunde Verbraucher oder ein rechtsfähiger Verband, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über.

c. Verbundene Dienstleistungen: Umfasst der Kauf neben Ware auch Dienstleistungen, die in Zusammenhang mit der gelieferten Ware stehen (z.B. Installation, Inbetriebnahme, Betrieb) so bleiben die Regelungen aus a. und b. für den Gefahrenübergang der Ware für diese unberührt.


3. Preise, Zahlung und Fälligkeit

a. Preisangaben: Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Bestellung der Ware im oder im Angebot für Ware angegebenen Preise (vorbehaltlich der Ziffer IV). Alle genannten Preise verstehen sich, sofern nicht explizit anders ausgewiesen, in Euro (EUR) inklusive Umsatzsteuer zzgl. der dort ebenfalls genannten Liefer- und Versandkosten, soweit vorhanden. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet.

b. Rechnungsstellung und Anzahlung: Die Kosten für bestellte Waren werden dem Kunden nach dem Versand der Ware in Rechnung gestellt, wenn nicht in IV. oder separat anderweitig geregelt. Handelt es sich bei der bestellten Leistung um eine Installationsleistung wird eine Anzahlung in Höhe von 50% bei Vertragsabschluss erbeten. Die Restzahlung erfolgt nach Durchführung des Auftrags und Abnahme der Installation (Schlussrechnung). Besteht die Bestellung aus mehreren Teilleistungen, ist CHARGETIC berechtigt für jede einzelne nach Erbringung eine Abschlagszahlung zu fordern. Die Höhe der Abschlagszahlungen richtet sich dabei nach dem Preis der jeweiligen Teilleistung. Die Möglichkeit zum Skontoabzug besteht nicht.

c. Preisanpassungen und Mehraufwendungen: Für den Fall, dass nach Vertragsschluss die vom Auftragnehmer zu zahlenden Netto-Einkaufspreise für die vertragsgegenständlichen Materialien (insbesondere für Kupfer- und Aluminium-Kabel, elektrische Bauteile und Ladestationen) zum Zeitpunkt ihrer Lieferung um mehr als 5% Prozent steigen oder fallen sollten, hat jede der beiden Vertragsparteien das Recht, von der jeweils anderen den Eintritt in ergänzende Verhandlungen zu verlangen, mit dem Ziel, durch Vereinbarung eine angemessene Anpassung der vertraglich vereinbarten Preise für die betroffenen vertragsgegenständlichen Materialien an die aktuellen Lieferpreise herbeizuführen. Gleiches gilt für Mehraufwendungen, die sich aus der Änderung von Anforderungen ergeben, die sich aus geltenden Gesetzen, dem Stand der Technik, dem Auftraggeber selbst oder einem verschwiegenen Umstand herrühren.

d. Mahngebühren, Verzugszinsen und Inkasso: Kommt der Kunde durch Erhalt einer Mahnung nach Fälligkeit oder ansonsten automatisch mit Ablauf von dreißig Tagen nach Zugang der Rechnung in Zahlungsverzug, so behält es sich CHARGETIC vor, einen Verzugsschaden (z.B. Inkassogebühren, Mahngebühren (bei Unternehmen gemäß der gesetzlichen Regelungen EUR 40,00), Verzugszinsen) geltend zu machen.


4. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung verbleibt die gelieferte Ware im Eigentum von CHARGETIC. Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt von CHARGETIC stehenden Sachen ordnungsgemäß zu versichern (d.h. Diebstahl-, Feuer-, Wasser- und Schwach-stromversicherung) und einem Sachschaden durch geeignete Maßnahmen entgegenzuwirken. CHARGETIC ist eine entsprechende Versicherung auf Nachfrage nachzuweisen. Im Schadensfall gilt der Versicherungsanspruch des Kunden als an CHARGETIC abgetreten.


5. Mitwirkungspflicht des Kunden

a. Bereitstellung von Informationen und Unterlagen: Der Kunde ist verpflichtet CHARGETIC in jedem Stadium der vertraglichen Geschäftsbeziehung zu unterstützen und den Erfolg des Projekts zu fördern. Der Kunde wird CHARGETIC alle für die ordnungsgemäße Durchführung der vertraglich vereinbarten Leistungen notwendigen Informationen, Unterlagen, Daten, etc. auf Anfrage sowie bei Änderung unverzüglich schriftlich, in Textform zur Verfügung stellen. Insbesondere informiert der Kunde CHARGETIC frühestmöglich über die Anzahl und Position der gewünschten Ladestationen spätestens jedoch bis zur mitgeteilten Frist.

b. Beschaffung öffentlichen und privaten Genehmigungen: Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, alle notwendigen öffentlichen und privaten Genehmigungen für die Montage, den Anschluss und den Betrieb der Ladeinfrastruktur zu beschaffen, sofern diese Leistung nicht expliziter Bestandteil des Angebots ist oder diese im Zuge der Grundinstallation für die gesamte Ladeinfrastruktur vollzogen wurde. Zugleich berechtigt der Kunde CHARGETIC vorsorglich in seinem Namen Genehmigungen einzuholen, Erklärungen abzugeben und Fördermittel zu beantragen. Sofern nicht anderweitig vereinbart, ist CHARGETIC nicht bevollmächtigt den Kunden rechtsgeschäftlich zu vertreten.

c. Installationscheck und Standortcheck: Ist die Montage und der Anschluss der Ladeinfrastruktur oder ein Installationscheck / Standortcheck (Leistungsbaustein Pre-Check) vereinbart, so hat der Kunde

(1) dafür zu sorgen, dass eine geeignete und geräumte Stelle für den Installationscheck / Standortcheck, die Montage und den Anschluss der Ladeinfrastruktur zur Verfügung steht sowie der freie Zugang zu diesen gewahrt ist,

(2) etwaige Anpassungsarbeiten zu leisten, damit eine Montage und der Anschluss der Ladeinfrastruktur sowie deren späterer Betrieb möglich ist,

(3) zum vereinbarten Zeitpunkt des Installationstermins persönlich in Präsenz anwesend zu sein oder aber durch z.B. einen bevollmächtigten Dritten vertreten zu werden,

(4) CHARGETIC bzw. den von diesem beauftragten Dritten die nötigen Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-, Gas-, Wasserleitungen oder ähnlicher Anlagen, sowie die erforderlichen statischen Angaben nach Anforderung zur Verfügung zu stellen,

(5) CHARGETIC bzw. den von diesem beauftragten Dritten die erforderlichen Nutzungs-, Zutritts- und Manipulationsrechte an den betroffenen Grundstücken, Gebäuden, Stellplät-zen und Räumlichkeiten einzuräumen,

(6) zu garantieren, dass er, sofern er nicht selbst alleiniger Eigentümer der Liegenschaft ist, alle Genehmigungen eingeholt hat, um die Montage und den Anschluss der Ladeinfrastruktur sicherzustellen und hält CHARGETIC bzw. den von diesem beauftragten Dritten insoweit völlig schad- und klaglos.

d. eistungsverzögerung oder Leistungsunterbrechung: Ist aufgrund einer Verletzung der Mitwirkungspflichten des Kunden oder sonstiger vom Kunden zu vertretenden Gründe die Leistungserbringung zum vereinbarten Zeitpunkt nicht möglich, wird ein neuer Termin vereinbart und CHARGETIC ist berechtigt Mehrkosten der Leistungsverzögerung oder Leistungsunterbrechung (z.B. ggf. erforderliche zusätzliche Anfahrt) gesondert zu berechnen.


6. Haftung

a. Schadensersatzansprüche: Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von CHARGETIC, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf sowie bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung dieser Vertragspflichten haftet CHARGETIC nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

b. Gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen: Absatz a. gilt auch zu Gunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von CHARGETIC, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

c. Produkthaftung: Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

d. Indirekte Schäden und Folgeschäden: Die Haftung für indirekte Schäden oder Folgeschäden, wie entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Betriebsunterbrechung, Ansprüche Dritter sowie für Mängelfolgeschäden oder Schäden in Folge von Datenverlusten wird im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten ausgeschlossen.

e. Zeitweilige Störungen und Unterbrechungen von Software: Zeitweilige Störungen, Beschränkungen und/oder Unterbrechungen von Lademeister (vgl. Ziffer IV.) oder des CHARGETIC Kundenportals (z.B. aufgrund von Wartungsarbeiten) sind möglich und sind nicht als technischer Defekt anzusehen. Sie berechtigen nicht zu Rückforderungs- und/oder Schadensersatzansprüchen.

f. Störung der Kommunikationsinfrastruktur und Stromzufuhr: Die von CHARGETIC vertraglich geschuldeten Leistungen funktionieren zum Teil (vgl. z.B. Ziffer III.) mit Hilfe von dazu erforderlicher Kommunikationsinfrastruktur wie etwa mobilen oder kabelgebundenen Internetverbindungen. CHARGETIC haftet nicht für einen Schaden, der infolge einer Störung der Kommunikationsinfrastruktur und/oder Stromzufuhr entsteht. Gleiches gilt, wenn der Kunde Dritte mit der Installation der Komponenten und/oder der Konfiguration der Komponenten beauftragt und/oder Mängel am Fahrzeug bestehen, die ein ordnungsgemäßes Laden zumindest vorübergehend unmöglich machen.

g. Kompatibilität zwischen Ladehardware, Last- und Lademanagement: Die von CHARGETIC erworbene Lademanagementsoftware sowie das Lastmanagement funktioniert nur mit den durch CHARGETIC angebotenen Ladestationen. CHARGETIC übernimmt keine Garantie für die Kompatibilität des Lademanagements zu anderen Produkten und/oder für die Kompatibilität des installierten Lastmanagements zu einem inhomogenen Set von Ladehardware.

h. Verfügbarkeit geeigneter Produkte: Die von CHARGETIC vertraglich geschuldete Leistungen funktionieren zum Teil unter Einsatz bestimmter Bauteiler – allem voran bestimmter Ladestationen. CHARGETIC haftet nicht für die Verfügbarkeit dieser Bauteile sowie die zukünftige Marktentwicklung. Sollte ein bestimmtes Produkt nicht (mehr) zur Verfügung stehen oder der technische Support durch den Hersteller nicht (mehr) gewährleistet sein, ist CHARGETIC berechtigt, ein gleichwertiges Produkt anzubieten und zu verwenden. CHARGETIC haftet nicht für mögliche daraus resultierende Mehrkosten.

i. Ursächliche Schäden: CHARGETIC haftet – unter Einhaltung der geltenden gesetzlichen Vorschriften – nur für einen nachweisbaren adäquat ursächlichen Schaden.

j. Datenverlust: Bei einem von CHARGETIC verschuldeten Datenverlust, ist die Haftung von CHARGETIC auf denjenigen Aufwand beschränkt, der für die Wiederherstellung der Daten erforderlich ist.

k. Schaden durch defekte Fahrzeuge: Jegliche Haftung ist ausgeschlossen für Folgen, dir von einem defekten Elektrofahrzeug herrühren. Insbesondere wird keine Haftung für Schäden an Fahrzeugen und Gebäuden als Folge eines Brands übernommen, der auf ein defektes Elektrofahrzeug zurückzuführen ist. Gleichwohl wird der Kunde auf seine Sorgfaltspflicht zum Abschluss einer angemessenen Versicherung der technischen Anlage und des Gebäudes hingewiesen.

l. Fehlbedienung und Änderungen durch Dritte: Jegliche Haftung ist ausgeschlossen für Folgen, die durch vorgenommene Änderungen des Kunden oder eines Dritten an der Software und/oder der Ladeinfrastruktur oder durch unsachgemäße Behandlung oder Fehlbedienung der Software und/oder der Ladeinfrastruktur entstanden sind.


7. Mängelansprüche

a. Gewährleistung: Im Allgemeinen erfolgt die Gewährleistung nach den gesetzlichen Vorschriften. Für Leistungen, welche ein Gewerk darstellen, (z.B. die Installation von Ladeinfrastruktur) erfolgt die Gewährleistung nach BGB Werkvertragsrecht.

b. Anzeige von Mängeln und Mängelrügen bei Unternehmen: Soweit der Kunde Unternehmer ist, hat er die Sache unverzüglich nach der Ablieferung, soweit dies nach ordnungsmäßigem Geschäftsgange tunlich ist, zu untersuchen. Gegebenenfalls ist die Sache auch einer Funktionsprüfung zu unterziehen. Zeigt sich bei der Untersuchung oder Funktionsprüfung ein Mangel, ist CHARGETIC unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. Der Kunde, der Unternehmer ist, hat die Sache mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu behandeln. Unterbleibt die Anzeige, so ist jegliche Mängelhaftung für die Sache ausgeschlossen. Die Beschaffenheit der Sache gilt als genehmigt, wenn eine Mängelrüge bei CHARGETIC nicht binnen 14 Tagen nach der Ablieferung der Sache eingeht. Verborgene Mängel, die innerhalb der vorgenannten Frist nicht zu entdecken sind, können nur dann gegen CHARGETIC geltend gemacht werden, wenn die Mängelanzeige innerhalb eines Jahres nach der Übergabe der Sache eingegangen ist.

c. Herstellergarantie: CHARGETIC ist für Garantiezusagen von Geräteherstellern nicht einstandspflichtig.

d. Bauliche Veränderungen: Bauliche Veränderungen an der Liegenschaft des Kunden oder / und der Kundenanlage, die zur Erfüllung des geschäftlich vereinbarten Angebots erforderlich sind, stellen keinen Mängelanspruch dar. Insbesondere stellt eine Reduktion der Stellplatztiefe im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und Verordnungen keinen Mangel dar. Bauliche Veränderungen umfassen u.a. die Installation von elektrischen Leitungen, Schutzrohren, Kabelkanälen, (Unter-) Verteilern und des dafür erforderlichen Montagematerials an Wänden und Decken sowie das Herstellen von Wanddurchbrüchen bzw. -öffnungen und Öffnungen an Stellplatztrennwänden.

e. Installation durch Dritte: Wird die Installation eines Produktes nicht durch CHARGETIC oder durch eine von CHARGETIC autorisierte dritte Person durchgeführt, haftet CHARGETIC nicht für eine fehlerhafte Installation, einen Mangel oder Schaden, der auf die fehlerhafte Installation und insbesondere auf die Nichtbeachtung der gültigen Installationsvorschriften zurückzuführen ist.

f. Mitteilung von Mängeln: Der Kunde, insbesondere wenn er Unternehmer ist, hat Mängel – so detailliert wie möglich – zu beschreiben und gegenüber CHARGETIC schriftlich mitzuteilen.


8. Verjährung von Mängelansprüchen

a. Mängelansprüche bei Unternehmern: Ist der Kunde Unternehmer, so verjähren Mängelansprüche bei Herstellung und Lieferung neuer Sachen in einem Jahr. Veräußert der Geschäftskunde die von CHARGETIC gelieferte Sache im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebs weiter, so bleiben seine Rückgriffsansprüche aus § 478 BGB – abweichend von den in Satz 1 genannten Fristen – unberührt.

b. Mängelansprüche bei Verbraucher: Ist der Kunde Verbraucher, so verjähren Mängelansprüche bei Herstellung und Lieferung neuer Sachen in zwei Jahren und bei Lieferung gebrauchter Sachen in einem Jahr.


9. Höhere Gewalt

Leistungshindernisse, die durch höhere Gewalt oder ähnliche unvorhergesehene Ereignisse (z.B. globale Lieferengpässe) verursacht werden, welche keine der Parteien zu vertreten hat, berechtigen jede Vertragspartei, die von ihr geschuldete Leistung aus diesem Vertrag für die Dauer der Behinderung so lange hinauszuschieben, wie die Unmöglichkeit der Erfüllung aufgrund dieser Situation andauert, vorausgesetzt, dass einer Vertragspartei innerhalb von zwei Wochen nach Eintreten der höheren Gewalt hierüber Mitteilung der anderen Vertragspartei zugeht. Dies gilt nicht für nach dem jeweiligen Vertragsverhältnis geschuldete Zahlungen.


10. Widerrufsrecht

Wenn der Kunde als Verbraucher mit CHARGETIC einen Vertrag über die Lieferung von Waren oder/ und die Erbringung von Dienstleistungen abgeschlossen hat, steht dem Privatkunden ein Widerrufsrecht gemäß nachfolgender Widerrufsbelehrung zu:

a. Widerrufsbelehrung für Waren

(1) Widerrufsrecht:

Der Privatkunde hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem der Privatkunde oder ein vom Privatkunden benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Privatkunde CHARGETIC: Chargetic GmbH, Rintheimer Str. 33, 76131 Karlsruhe, info@chargetic.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über den Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Privatkunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

(2) Folgen des Widerrufs

Wenn der Privatkunde einen Vertrag widerruft, hat CHARGETIC alle Zahlungen, die CHARGETIC vom Privatkunden erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Vertrags bei CHARGETIC eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet CHARGETIC dasselbe Zahlungsmittel, das der Privatkunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Privatkunde wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Privatkunden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. CHARGETIC kann die Rückzahlung verweigern, bis CHARGETIC die Waren wieder zurückerhalten hat oder bis der Privatkunde den Nachweis erbracht hat, dass die Waren zurückgesandt wurden, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Der Privatkunde hat die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem er CHARGETIC über den Widerruf des Vertrags unterrichtet hat, an CHARGETIC zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn der Privatkunde die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absendet. Der Privatkunde trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der paketversandfähigen und nicht paketversandfähigen Waren. Der Privatkunde muss für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist. Die Abholung der Waren durch CHARGETIC wird nicht geschuldet.

(3) Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufs

Wird die Ware vor Ablauf der Widerrufungsfrist fest in einem Gebäude oder einer Einrichtung installiert, erlischt das Widerrufsrecht vorzeitig mit der Installation, bevor der Privatkunde das Widerrufsrecht ausgeübt hat.

b. Widerrufsbelehrung für Dienstleistungen

(1) Widerrufsrecht

Der Privatkunde hat das Recht, den Vertrag binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertrags-abschlusses. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Privatkunde CHARGETIC (an die unter III. 10. a. (1) genannte Kontaktadresse) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über den Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Privatkunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

(2) Folgen des Widerrufs

Wenn der Privatkunde den Vertrag widerruft, hat CHARGETIC dem Privatkunden alle Zahlungen, die CHARGETIC vom Privatkunden erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Vertrags bei CHARGETIC eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet CHARGETIC dasselbe Zahlungsmittel, das der Privatkunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Privatkunden wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Privatkunden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Hat der Privatkunde verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so hat der Privatkunde CHARGETIC einen an-gemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Privatkunde CHARGETIC von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich des Vertrags un-terrichtet, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

(3) Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufs

Bei einem Vertrag über die Erbringung einer Dienstleistung erlischt das Widerrufsrecht vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Privatkunden vollständig erfüllt ist, bevor der Privatkunde das Widerrufsrecht ausgeübt hat.


IV. Abrechnungs- und Betriebsservicevertrag


1. Leistungsumfang des CHARGETIC Betriebsservice

a. Leistungsumfang: CHARGETIC bietet dem Kunden auch die Leistung Betriebsservice in Kombination mit der Leistung Lademeister – das Lademanagement und Abrechnungsportal von CHARGETIC an (vgl. IV. 2.). Dabei handelt es sich um eine Online-Plattform zur Verwaltung von Ladestationen, Ladevorgängen und Ladestationsnutzern sowie zur Abrechnung von Betriebskosten (Betriebsservice). Die Leistung kann nur in Verbindung mit intelligenten, OCPP-fähigen Ladestationen genutzt werden.

Die Leistung von CHARGETIC in diesem Zusammenhang beschränkt sich auf die Anlage und Verwaltung Ihres Accounts und Subaccounts gemäß der gegebenen Nutzerrolle (z.B. Hauptnutzer), der Ladestationen in Ihrem Namen, der Verwaltung der Ladekarten sowie sämtlichen Supportdienstleistungen zum Lademanagement. Mit Inbetriebnahme fällt eine einmalige Einrichtungsgebühr an, deren Höhe sich nach dem Angebot richtet.

Sofern nicht anders vereinbart umfasst die Leistung von CHARGETIC auch den Abschluss eines Ökostromvertrags zur Belieferung der Ladeinfrastruktur am Standort. Sowie die damit verbundene Entrichtung von Abschlägen und Vorauszahlungen an den Stromlieferanten.

b. Leistungserbringung: CHARGETIC behält sich vor einzelne Leistungen, die im Zusammenhang mit der Durchführung der Abrechnung stehen – sofern diese vereinbart ist – gemeinsam mit einem Abrechnungspartner zu erbringen. In diesem Fall können Leistungen nur vorbehaltlich einer Zustimmung durch den Kunden bzw. der kostenpflichtigen Nutzer zu den Nutzungs- und Abonnementsbedingungen des Abrechnungspartners erbracht werden.

c. Nutzungsrecht und Eigentum: Mit Ausnahme der dem Kunden für die Dauer des Vertragsverhältnisses eingeräumten einfachen Nutzungsrechte für die Software, verbleiben das Eigentum sowie sämtliche Rechte einschließlich (soweit nach anwendbarem Recht bestehend) gewerblicher Schutzrechte und ergänzender Leistungsschutzrechte an Lademeister bei CHARGETIC bzw. den betreffenden Rechteinhabern. Der Vertragspartner ist ohne vorherige, schriftliche Zustimmung von CHARGETIC nicht berechtigt, Dritten Zugang zu dem Leistungsangebot Lademeister zu verschaffen und/oder die Nutzung von Lademeister durch Dritte zu ermöglichen. Auch im Übrigen ist eine weitergehende Nutzung von Lademeister, welche über einfache Nutzungsrechte hinaus geht, unzulässig.

d. Kontosperrung: CHARGETIC ist berechtigt, den Zugang des Kunden zu Lademeister unverzüglich zu sperren, wenn

(1) der Kunde die Sicherstellung der Daten- oder Informationssicherheit und/oder die Vertraulichkeit von Zugangsdaten verletzt;

(2) der Kunde die unter (2) vereinbarten Vertraulichkeiten verletzt;

(3) der Kunde über die unter (3) eingeräumten Zugangsrechte widerrechtlich hinaus geht;

(4) der Kunde versucht Zugang zum geistigen Eigentum von CHARGETIC wie bspw. den Quellcode von Lademeister zu erlangen;

(5) eine Gefahr der Beschädigung oder Beeinträchtigung der Systeme CHARGETICs oder die Gefahr eines Schadens für andere Projektbeteiligte oder die Allgemeinheit besteht;

(6) durch eine Pflichtverletzung oder Manipulation des Kunden der ordnungsmäßige Betrieb der übrigen Ladeinfrastruktur oder die korrekte Abrechnung gegenüber Dritten gefährdet oder beeinträchtigt ist.

(7) die vom Vertragspartner über gemeinsame IT-Schnittstellen abgewickelten Prozesse oder übermittelten Daten gegen geltende Rechtsvorschriften verstoßen oder Rechte Dritter verletzten oder

(8) Umstände vorliegen, die CHARGETIC zur fristlosen Kündigung berechtigen (vgl. Ziffer IV.)

CHARGETIC informiert den Kunden über die Sperrung des Zugangs unter Nennung der verursachenden Gründe. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadensersatzanspruches bleibt CHARGETIC vorbehalten. Der Kunde bleibt auch während der Dauer der Sperrung zur Zahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung verpflichtet. CHARGETIC hebt die Sperrung des Zugangs auf, sobald der Grund für die Sperrung entfällt.


2. Leistungsumfang des Lademanagement und Abrechnungsportals

a. Abrechnungsfunktion und Authentifikation: Das Abrechnungsportal ermöglicht es Unternehmen und Nutzern, deren Elektroauto an einer Ladestation am Standort des Anwesens zu laden. Zur Authentifikation der Nutzer an den Ladestationen werden von CHARGETIC bereitgestellte und zuvor aktivierte RFID-Karten oder RFID-Transponder verwendet, die von CHARGETIC oder dem Vertragspartner an die Nutzer ausgegeben werden. CHARGETIC übernimmt keine Überprüfung, ob es sich bei dem geladenen Fahrzeug tatsächlich um den vorgesehenen Nutzer handelt. CHARGETIC übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der vom Nutzer angegebenen Daten bezüglich geladener Fahrzeuge.

b. Zugriff und Datenverarbeitung: Zu diesem Zweck erteilt der Nutzer CHARGETIC sowie dessen Dienstleistern die Erlaubnis die ggf. private Ladestation in das Abrechnungsportal einzubinden und auszulesen, sowie die gelieferten Daten weiter zu verarbeiten.

c. Kontierung der Ladevorgänge: Des Weiteren ermöglicht das Abrechnungsportal Nutzern auch Gäste (Gastnutzer), deren Elektrofahrzeug nach einem hinterlegten Tarif kostenpflichtig bzw. kostenlos an einer Ladestation zu laden, zu welcher der jeweilige Nutzer Zugang hat. Die nach Nutzern und RFID-Karten bzw. RFID-Transponder aufgeschlüsselten Ladevorgänge werden auf den zahlungspflichtigen Nutzer (Hauptnutzer) kontiert. Sofern nicht anders vereinbart wird pro Ladepunkt ein Hauptnutzer bestimmt. CHARGETIC übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Kontierung der Ladevorgänge und Verbrauchsabrechnung zwischen dem Nutzer und seinen Gastnutzern bzw. Unteraccounts. Die Prüfung dieser obliegt dem Nutzer.

d. Einsichtnahme und Export von Ladevorgängen: Unternehmen, Verwalter, kostenpflichtige Nutzer und deren Gastnutzer können jederzeit eine Übersicht aller Ladevorgänge sowie den Status ihrer Ladestationen im Abrechnungsportal einsehen, für deren Einsichtnahme sie berechtigt sind. Die Ladevorgänge können manuell in gängigen digitalen Formaten exportiert und abgerufen werden. In regelmäßigen Abständen, spätestens jedoch am Turnusende, erhält das Unternehmen oder bei Wohnungseigentümergemeinschaften die Immobilienverwaltung eine Darstellung aller Ladevorgänge an einem Standort; der Hauptnutzer eine Darstellung aller Ladevorgänge an seinen Ladestationen elektronisch an die hinterlegte E-Mail-Adresse zugestellt.

e. Preisbildung der Ladevorgänge: Die Konditionen für das Laden richten sich nach dem hinterlegten Ladetarif, welcher im Abrechnungsportal angezeigt wird. Die Ladevorgänge werden inklusive ihrer Preisinformation und sämtlicher monatlicher Grundgebühren dargestellt. Grundgebühren, etwa die Grundgebühr des Stromanbieters, und ggf. weitere Fixkosten, die gemäß hinterlegter Kostenschlüssel auf die zahlungspflichtigen Nutzer eines Standorts umgelegt werden, können nach Vereinbarung ebenfalls dargestellt werden.

f. Sonstige Gebühren: CHARGETIC kann Gebühren erheben für das Anlegen neuer Nutzer, die Registrierung und Ausgabe von RFID-Karten und das Sperren bzw. Entsperren von Nutzerkonten und Ladestationen. Die Gebührenhöhe richtet sich nach IV. 5. Die Kosten stellt CHARGETIC gemäß Angebot / Rahmenvereinbarung entsprechend entweder dem Unternehmen oder dem Nutzer in Rechnung.

g. Haftungsausschluss: CHARGETIC übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der angegebenen Daten. CHARGETIC ist nicht zur Vorleistung verpflichtet und übernimmt keine Haftung für Verzögerungen von Zahlungen. CHARGETIC ist berechtigt, einzelne Leistungen durch Dritte durchzuführen.


3. Leistungsumfang des CHARGETIC Abrechnungsservice

a. Voraussetzung und Zustandekommen: Ist ein Abrechnungsservice Bestandteil des zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer vereinbarten Angebots, übernimmt CHARGETIC den Leistungsumfang eines Abrechnungsservice („Direktabrechnung“) gemäß nachfolgenden Bestimmungen. Der CHARGETIC Abrechnungsservice setzt den unter III 1 a) beschriebenen Betriebsservice und die Nutzung des unter III 1 b) beschriebenen Abrechnungsportals durch die Gesamtheit aller verbundenen Nutzer der Ladeinfrastruktur an einem Standort voraus.

b. Leistungsumfang: Sofern nicht anders festgelegt, gelten folgende Vertragsbestandteile als Serviceleistungen zwischen CHARGETIC als Abrechnungspartner und dem Hauptnutzer der Ladeeinrichtung als Vertragsnehmer als vereinbart:

• Entrichtung von Abschlägen und Vorauszahlungen von Betriebskosten und Betriebsführungsgebühren an den Ladestationsbetreiber

• Ausweisung des Ladetarifs im Abrechnungsportal

• Ausstellung von Rechnungen gegenüber dem Hauptnutzer über die Ladevorgänge sowie sonstiger zwischen dem Hauptnutzer und dem Betreiber vereinbarten Gebühren (u.a. Betriebsgebühr) gemäß gesetzlichen Bestimmungen unter Ausweisung von Steuern.

• Abrechnung mit dem Hauptnutzer mittels hinterlegter Zahlungsmethode bzw. per Rechnungsstellung, sofern keine andere Zahlungsmethode vereinbart, wurde.

• Prüfung des Zahlungseingangs

c. Rechnungsstellung und Turnus: Die Rechnungsstellung durch CHARGETIC erfolgt monatlich zum Monatsbeginn für den jeweiligen Vormonat über die tatsächlichen Ladekosten.

d. Rechnungsadresse: Rechnungsadressat ist der Hauptnutzer der Ladestation. Die Rechnungsadresse entspricht der Rechnungsadresse, welche der Hauptnutzer Abrechnungsportal unter seinem Account hinterlegt hat.

e. Rechnungsversand: Die Rechnung wird auf elektronischem Wege über das Abrechnungsportal sowie an die hinterlegte E-Mail-Adresse des Hauptnutzers zugestellt. Ein postalischer Versand erfolgt nicht. Gleiches gilt für Rechnungskorrekturen und Schlussrechnungen.

f. Kaution: CHARGETIC kann von dem Vertragsnehmer eine Vorauszahlung zur Deckung der Betriebskosten in Form einer Kaution zu verlangen. Die Höhe der Kaution richtet sich nach der zu erwartenden durchschnittlichen Höhe der monatlichen Kosten, die für das elektrische Laden und den Betrieb der Ladeeinrichtung aufzubringen sind. Beide Vertragspartner haben das Recht eine Anpassung der Kaution zu verlangen, sofern diese maßgeblich von den tatsächlichen monatlichen Kosten abweicht oder ein Zahlungsrückstand eine Anpassung legitimiert.

g. Entrichtung und Rückzahlung der Kaution: Die Kaution ist in bar und frei von Ansprüchen Dritter zu entrichten. Eine Verzinsung der Kaution ist nicht vorgesehen. Die Kaution wird nach Vertragsende zurückgezahlt. Eine (Teil-) Verrechnung der Kaution mit offenen Rechnungen ist zu keiner Zeit gestattet.

h. Zahlungsverzug: Kommt der Vertragsnehmer seiner Zahlungspflicht nicht nach, ist CHARGETIC befugt angemessene Mahn- und Verzugsgebühren zu verlangen. CHARGETIC weist den Vertragsnehmer auf die Rechtsfolgen einer unbeglichenen Rechnung in der ausgestellten Mahnung hin. Eine Zahlungserinnerung ist einem Mahnschreiben gleichzusetzen.

i. Folgen des Zahlungsverzugs: Erfolgt nach Ausstellung einer Mahnung keine Begleichung der offenen Rechnungsbeträge ist CHARGETIC als Abrechnungspartner berechtig eine temporäre Sperrung des Nutzerkontos sowie der Ladestation beim Betreiber der Ladeeinrichtung zu erwirken, um weiteren Schaden abzuwenden. Zugleich verpflichtet sich CHARGETIC eben diese Sperre unverzüglich aufzuheben, sofern sämtliche offenen Beträge erfolgreich beglichen wurden.


4. Mitwirkungspflichten des Kunden

a. Informationspflicht: Ist der Kunde nicht der alleinige Nutzer, so ist der Kunde verpflichtet, sich darum zu kümmern, dass alle Nutzer über die Vertragsbedingungen – allem voran die Vertrags- und Mitwirkungspflichten – informiert sind. Dies gilt insbesondere für Kundengemeinschaften und ihren Vertreter (vgl. I. 5.)

b. Aktualität der Daten: Der Kunde ist verpflichtet, sich darum zu kümmern, dass alle im Lademanagement und Abrechnungsportal hinterlegten Daten, insbesondere Bankdaten, korrekt und aktuell sind. Die Kundendaten sind zu prüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren bzw. zu vervollständigen. Der Nutzer ist verpflichtet alle Daten wahrheitsgemäß anzugeben.

c.Sicherung vor Zugriff Dritter: Die dem Kunden zugeordneten Zugangsberechtigungen – insbesondere die für die Nutzung von Lademeister erforderlichen Zugangsdaten – hat der Vertragspartner, gleich ob Verbraucher im Sinne des § 13 BGB oder Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, vor dem Zugriff Dritter zu schützen und darf diese nicht an unberechtigte Dritte weitergeben. Besteht beim Vertragspartner, z.B. durch einen Nutzer- oder Organisationswechsel, die Gefahr der missbräuchlichen oder unbefugten Nutzung von Zertifikat und/oder Zugangsdaten, hat der Vertragspartner unverzüglich CHARGETIC schriftlich zu informieren und dafür zu sorgen, dass die Zugangsdaten unverzüglich geändert werden. Gleichwohl trägt der Kunde die Sorgfaltspflicht, eine Autorisierung für die Ladestation(en) einzurichten.

d. Abschluss und Einrichtung eines Stromvertrags: Sofern nicht Teil, der mit CHARGETIC vereinbarten Leistung schließt, der Kunde oder ein durch ihn bestimmter Vertreter einen Stromliefervertrag mit einem Stromlieferanten ab und verpflichtet sich, den Nutzern die Preisstruktur des Ladetarifs bzw. des zu Grunde liegenden Stromtarifs schriftlich mitzuteilen, im Abrechnungsportal zu hinterlegen und gegebenenfalls zu aktualisieren. Änderungen des Tarifs treten sofort nach Änderung im Abrechnungsportal in Kraft.

e. Mitteilung des Zählerstand des Energieversorgers: Der Kunde lässt dem Abrechnungspartner sofern zutreffend turnusweise die Endabrechnung des Stromlieferanten ungeachtet der mit diesem vereinbarten Zahlungsmodalität umgehend nach Erhalt, mindestens jedoch einmal im Jahr und unter Nennung des zugrundeliegenden Zählerstands zukommen.

f. Mitteilung des Zählerstand der Ladestation: Die Verbrauchswerte der Ladestationen werden digital ermittelt. Darüber hinaus gilt, sofern der Auftragnehmer den Auftraggeber dazu auffordert, liest der Auftraggeber den Verbrauchswert bzw. den Zählerwert der jeweiligen Ladestation ab und teilt diesen dem Auftragnehmer schriftlich zu Abgleichzwecken mit.

g. Abrechnungsvoraussetzung: Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass in Deutschland die Abrechnung von Ladevorgängen nur an Ladestationen mit geeichtem Zähler erfolgen darf. CHARGETIC und der Abrechnungspartner übernehmen keine Haftung, falls Ladestationen ohne geeichten Zähler verwendet werden. Weiter wird der Kunde darauf hingewiesen, dass die Ladestationen nicht für die öffentliche Nutzung durch eine unbestimmte Personengruppe oder für die gemeinschaftliche Nutzung durch mehrere wirtschaftlich unabhängige Endnutzer bestimmt sind. Eine gewerbliche Nutzung im Sinne einer Vermietung der Ladestation an Dritte ist gestattet.

h. Nutzungsbestimmungen der Ladestation: Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Nutzungsbestimmungen des Herstellers der Ladestation zu beachten sind. CHARGETIC stellt die Nutzungsbestimmungen zur Verfügung. Der Kunde ist verpflichtet die Nutzer über die Nutzungsbestimmungen des Herstellers zu unterrichten und bei Bedarf eine Kopie dieser auszuhändigen.

i. Verlust und Sperrung von RFID-Karten: Bei Verlust oder Diebstahl einer RFID-Karte ist dies unverzüglich CHARGETIC mitzuteilen. CHARGETIC kann nach Erhalt der Verlust- oder Diebstahlmeldung unter Angabe der Karten-Identifikationsnummer die RFID-Karte sperren. Alle Geschäfte, die mit der RFID-Karte getätigt wurden, bevor diese Karte von dem Nutzer als verloren oder gestohlen gemeldet und von CHARGETIC gesperrt wurde, gehen zu Lasten des Nutzers. Gleiches gilt für den Verlust eines mobilen Endgeräts im Falle, dass der Zugang über eine App erfolgt.

j. Ersatzkarten: Der Kunde erhält bei Verlust oder Diebstahl der RFID-Karte gegen eine Aufwandsgebühr eine neue RFID-Karte von CHARGETIC ausgestellt. Die Aufwandsgebühr richtet sich nach dem zugrundeliegenden Angebot.

k. Begrenzung RFID-Karte: Der Nutzer ist lediglich berechtigt, pro RFID-Karte ein entsprechend zugewiesenes Fahrzeug freizuschalten. Im Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung und der Freischaltung mehrerer Fahrzeuge/Nutzer mittels der gleichen RFID Karte ist CHARGETIC berechtigt, zusätzlich zu den ersparten Aufwendungen für die Anschaffung einer weiteren RFID-Karte eine Vertragsstrafe in Höhe eines Zuschlages von 100% der Anschaffungskosten pro Verstoß gegenüber dem Nutzer geltend zu machen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadensersatzanspruches bleibt vorbehalten, wobei die bisherige Vertragsstrafe auf den Schadensersatz angerechnet wird. Darüber hinaus ist CHARGETIC berechtigt, die RFID-Karte vorläufig zu sperren.


5. Vertragsschluss, Laufzeit, Zahlungsverzug, Preisanpassung, Kündigung

a. Laufzeit und Vertragsverlängerung des Betriebsservice: Der Vertrag für die unter Ziffer IV. 1. von CHARGETIC angebotenen Leistungen wird gemäß Angebot für eine Mindestlaufzeit von 36 Monaten mit der Wohnungseigentümergemeinschaft respektive dem Unternehmen geschlossen. Er beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem der Kunde die Dienstleistungen erstmalig nutzt, jedoch spätestens 3 Monate nach Beauftragung, es sei denn, es wurde anderweitig schriftlich zwischen CHARGETIC und dem Nutzer vereinbart. Eine Nutzung der Leistung liegt vor, sobald mindestens eine Ladestation des Kunden mit dem Portal verbunden ist. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag fortlaufen um weitere 36 Monate mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist.

b. Laufzeit und Vertragsverlängerung des Abrechnungsservice: Der Vertrag für die unter Ziffer IV. 3. von CHARGETIC angebotenen Leistungen wird gemäß Angebot für eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten mit dem Hauptnutzer einer Ladestation über eben diese geschlossen. Er beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem der Kunde die Dienstleistungen erstmalig nutzt, jedoch spätestens 3 Monate nach Beauftragung, es sei denn, es wurde anderweitig schriftlich zwischen CHARGETIC und dem Nutzer vereinbart. Eine Nutzung der Leistung liegt vor, sobald mindestens eine Ladestation des Kunden mit dem Portal verbunden ist. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist.

c. Vertragsbeginn: Sollte sich drei Monate nach Warenlieferung aufgrund von Verletzung der Mitwirkungspflichten des Kunden oder sonstiger vom Kunden zu vertretender Gründe der Vertragsbeginn weiter verzögern, beginnt die Vertragslaufzeit unabhängig von der durch CHARGETIC noch nicht erbringbaren Leistungen. Mit Beginn der Vertragslaufzeit fallen die unter e.) genannten Kosten in voller Höhe an.

d. Zahlungsverzug: Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, ist CHARGETIC berechtigt, die vereinbarten vertraglich geschuldeten Leistungen so lange auszusetzen, bis der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen vollständig nachgekommen ist oder die Parteien eine gesonderte schriftliche Vereinbarung geschlossen haben.

e. Kosten: Die Konditionen für Dienstleistungen, Zubehör, Hardware und Ersatzbeschaffungen entnimmt der Kunde dem zu Grunde liegenden Angebot. Durch den Kunden oder durch CHARGETIC im Namen des Kunden weitere angelegte Nutzer/Ladestationen werden jeweils ab dem Moment der Freischaltung für den kompletten Monat gemäß Angebot in Rechnung gestellt.

Beliefert CHARGETIC die Ladeinfrastruktur mit Strom gelten für das Laden die Konditionen des vereinbarten Ladetarifs. Für die Mindestlaufzeit des Abrechnungsservice gemäß (2) gewährt CHARGETIC eine Preisgarantie für den Ladetarif, der zum Zeitpunkt des Vertrags-schlusses mit dem Kunden festgesetzt wird. Von der Preisgarantie ausgenommen sind etwaige Preisanpassungen, die von Gesetzeswegen herrühren (z.B. Änderung der Netzentgelte). CHARGETIC informiert die Vertragspartner über Preisanpassungen, Preiszusammensetzung und Laufzeiten.

Entstehen für die Bereitstellung der für den Betriebsservice erforderlichen Infrastruktur unvermeidbare Betriebskosten, welche nicht von Leistungen gemäß IV. 1. bis IV. 3. herrühren und sich nicht in den vorangegangenen Kosten widerspiegeln (etwa für die Vorhaltung eines Stromzählers) kann CHARGETIC diese Kosten gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft respektive des Unternehmens geltend machen.

f. Preisanpassungen: CHARGETIC ist im Falle der Verlängerung des Vertrages berechtigt, die jeweilige Preisliste an sich verändernde Marktbedingungen, im Falle erheblichen Veränderungen in den Beschaffungskosten, Änderungen der Umsatzsteuer oder der Beschaffungspreise, anzupassen. Bei Preiserhöhungen ohne Leistungserhöhung, die den regelmäßigen Anstieg der Lebenskosten wesentlich übersteigen, steht dem Kunden für die Dauer von 2 Wochen nach Mitteilung über die beabsichtigte Preisveränderung ein Sonderkündigungsrecht zu, welches er in Schriftform gegenüber CHARGETIC auszuüben hat.

g. Ordentliche Kündigung: Ein ordentliches Kündigungsrecht ist für das Vorauszahlungsmodell und die Erstvertragslaufzeit des Abonnementmodells ausgeschlossen. Sollte sich das Vertragsverhältnis bereits verlängert haben, können beide Vertragsparteien das Vertragsverhältnis schriftlich kündigen. Maßgeblich ist der Eingang der schriftlichen Kündigung bei CHARGETIC. Dieselben Bedingungen gelten für einzelne, als solche ausgewiesene, Module und Pakete von Lademeister sowie für einzelne Ladestationen. Die Kündigung erfolgt schriftlich durch E-Mail an die E-Mail-Adresse info@chargetic.de oder postalisch an CHARGETIC: Chargetic GmbH, Rintheimer Str. 33, 76131 Karlsruhe unter Angabe des Kundennamens und der Kundenadresse, Postleitzahl, Wohn- oder Niederlassungsort und dem gewünschten Datum der Beendigung. Davon unberührt bleibt das beidseitige Recht zur fristlosen Kündigung.

h. Außerordentliche Kündigung: Sowohl CHARGETIC als auch dem Nutzer steht das Recht zu, das Vertragsverhältnis außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. Für CHARGETIC liegt ein wichtiger Grund zur Kündigung des Vertrags insbesondere dann vor, wenn sich der Kunde für mehr als 14 Werktage im Zahlungsverzug befindet oder ein Einzug der Forderungen gegenüber dem Kunden nicht möglich ist und CHARGETIC dem Kunden erfolglos eine Frist zur Abhilfe von 8 Werktagen gesetzt hat.

Ein wichtiger Grund liegt auch dann vor, wenn CHARGETIC nicht in der Lage ist, die Dienstleistung weiter zu erbringen. CHARGETIC bleibt es vorbehalten, im Falle der durch den Kunden schuldhaft verursachten Gründe für den Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung, den Schaden ersetzt zu verlangen, welcher CHARGETIC dadurch entstanden ist, dass das Vertragsverhältnis vorzeitig beendet worden ist und nicht bis zum nächstmöglichen Kündigungszeitpunkt ordnungsgemäß durchgeführt werden kann.

i. Kündigungsfolgen: Im Kündigungsfall gleich aus welchem Grund sperrt CHARGETIC die betreffende Ladestation zum Zeitpunkt, ab welchem die Kündigung wirksam wird, um einen korrekten Betrieb der gesamten Ladeinfrastruktur sicherzustellen. Gleichzeitig händigt CHARGETIC dem Kunden sämtliche Zugangsdaten des Ladepunkts aus, die für einen Betrieb und Abrechnung durch Dritte erforderlich sind. Das Vertragsverhältnis mit anderen Nutzern am Standort der Ladeinfrastruktur bleiben von der Kündigung eines einzelnen Nutzers unberührt, auch dann, wenn es sich bei dem Nutzer um den Eigentümer der Ladestation handelt.


6. Löschung des Kundenkontos

CHARGETIC behält sich das Recht vor, Benutzerkonten, die für einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten oder länger inaktiv sind, zu löschen oder zu deaktivieren und zu kündigen. Diese Frist zur Löschung beginnt erst mit dem 13. Monat nach Vertragsschluss und Einrichtung des Kontos, mithin ist eine Löschung des Kundenkontos frühestens mit Beginn des 25. Monats nach Vertragsschluss und Einrichtung des Kontos möglich. "Inaktiv" bedeutet, dass innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten kein Log-In auf der Website bzw. auf der der von CHARGETIC angebotenen Plattform erfolgt ist. CHARGETIC wird den Kunden 30 Tage vor Ablauf der 12-monatigen Frist nach dem letzten Einloggen auf der Website über eine der Kontaktmethoden, die bei der Registrierung und Eröffnung des Kundenkontos angegeben waren, kontaktieren und über die in 30 Tagen bevorstehende Schließung / Löschung des Kundenkontos informieren. Nach erfolgter Löschung werden sämtliche im Kundenkonto vom Kunden hinterlegten Daten unwiderruflich gelöscht, so dass dieser hierauf keinen Zugriff mehr hat.


7. Softwareupdates

CHARGETIC stellt dem Nutzer / Kunden während der Vertragslaufzeit bei Bedarf Updates der Software von CHARGETIC zur Verfügung. Diese beinhalten in der Regel Weiterentwicklungen des Standardproduktes und dienen der vertragsgemäßen Funktionalität. Hierfür fallen dem Kunden / Nutzer keine zusätzlichen Gebühren an.


8. Technische Upgrades

CHARGETIC bietet dem Kunden / Nutzer gegebenenfalls während der Vertragslaufzeit kostenpflichtige Upgrades der ursprünglich erworbenen Software an. Diese betreffen in der Regel weitere Produktmodule und -pakete, die vom Kunden / Nutzer separat bestellt bzw. erworben werden können.


V. Schlussbestimmungen


1. Diese Vertragsbedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

2. Als Vertragssprache steht ausschließlich Deutsch zur Verfügung.

3. Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des Privatrechts oder öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und CHARGETIC Karlsruhe.

4. Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen dieses Werkvertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel. Abweichend davon sind auch formlos getroffene Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags wirksam, wenn sie Individualabreden im Sinne von § 305b BGB sind. Diese Individualabreden sind zur Beweiserleichterung grundsätzlich nachträglich schriftlich niederzulegen.

5. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übri-gen Teilen verbindlich.


Allgemeine Geschäftsbedingungen der Chargetic GmbH | Stand März 2024