Unser Service-Baustein:

Das Angebot für die Wohneigentümergemeinschaft

  • 27. August 2023
Zweiter Service-Baustein: Konzepterstellung für eine detaillierte Planung durch Chargetic

Unser dritter Beitrag der Serie zum Leistungsspektrum von Chargetic – die Angebotserstellung: ein fertiggeschnürtes Angebot für die WEG, vorgelegt durch die Hausverwaltung sowie Beschlussgrundlage auf der Eigentümerversammlung.

Die Angebotserstellung stellt einen essenziell wichtigen Schritt im Prozess der Realisierung einer vollwertigen Ladeinfrastruktur dar. Auf Basis eines Konzeptes kann nun ein Kostenvoranschlag zur Abstimmung auf der Eigentümerversammlung (kurz ETV) der interessierten WEG vorgelegt werden.

Kostenvoranschlag und Förderung durch Charge@BW

Der Kostenvoranschlag gibt zudem Aufschluss darüber, wie hoch die finanzielle Förderung durch Beantragung eines Landesförderprogrammes für Ladeinfrastruktur, wie derzeit Charge@BW in Baden-Württemberg, möglich wäre. Bis zu 40% der Elektrogrundinstallation oder höchstens 2.500 Euro pro Ladeplatz können durch das Förderprogramm der L-Bank (Staatsbank für Baden-Württemberg) bezuschusst werden. Hierbei wird ein regulärer Stellplatz für PKW durch die vorausgehende Elektrogrundinstallation für den späteren Einbau einer Ladelösung vorbereitet. Das Förderprogramm bezuschusst lediglich die Grundinstallation zur Vorbereitung, nicht die Ladestationen selbst.

Ein Angebot für die WEG: ganz Maßgabe der Immobilie

Ein Kostenvoranschlag eines Angebotes ist individuell auf ein objektbezogenes Projekt zugeschnitten und reflektiert die objektiven Erfordernisse des Vorhabens sowie die persönlichen Wunschvorstellungen der späteren Nutzer. Eine intelligent konzipierte Ladelösung besteht aus mindestens fünf maßgeblichen Komponenten: Ladestation und Zubehör, Lademanagement, Lastmanagement, IT-Infrastruktur sowie die bereits zuvor genannte Elektrogrundinstallation. Wie hoch die zu erwartenden Kosten für ein oder mehrere verschiedene Konzepte ausfallen, lässt sich zwar aufgrund Branchenkenntnis und Erfahrung eingrenzen, jedoch nicht exakt bestimmen. Daher können Angebote nicht ohne weiteres einfach erstellt werden, sondern erfordern die Einholung eines Grundriss der Stellplatzfläche, technische Auskünfte sowie ein aufschlussgebendes Gespräch zu Beginn. Zu diesen Punkten erfährt der Leser näheres in den vorhergehenden Beiträgen.

Der Kostenvoranschlag des Angebotes umfasst grundsätzlich folgende Positionen:

- Die Gesamtkosten der Grundinstallation, vollständig sowie aufgeteilt nach Stellplatz

- Die Gesamtkosten pro Ladestation inklusive Montage und Zubehör

Es können daher sowohl die Gesamtkosten des Projektes skizziert sowie zu erwartenden Kosten pro Wohneigentümer dargestellt werden. Das Thema der Berechnung der Kostenverteilung innerhalb der WEG ist organisatorisch eigentlich eine Aufgabe der Hausverwaltung.

An diesem Punkt geht Chargetic als Servicepartner in Vorleistung und weiter als andere Branchenvertreter. Unser Unternehmen stellt hierbei die Berechnung der Kosten pro Stellplatz sowie pro Eigentümer auf. Dies stellt eine wichtige Information für den einzelnen Wohneigentümer sofort zur Verfügung und erleichtert die Entscheidungsfindung der WEG für einen zeitnahen Beschluss. Damit kann der zuständigen Hausverwaltung eine lästige Aufgabenstellung abgenommen werden, da Chargetic das Angebot selbst erstellt und einen präzises Verständnis für die Verteilung der Kosten hat.

Mehrere Angebote zur Auswahl sind erforderlich

Eine WEG ist gesetzlich dazu verpflichtet ab einem Investitionsvolumen von mehr als 3.000 Euro mehrere Angebote zu berücksichtigen. Aufträge dürfen nur vergeben werden, wenn die Hausverwaltung zuvor mindestens drei Vergleichsangebote eingeholt hat. In der Praxis ist die Vergleichbarkeit nur bedingt gegeben und das Einholen von mehreren Angeboten mit erheblichem Aufwand verbunden, zumal diese von begrenzter Gültigkeitsdauer sind und erneuert werden müssen.

Die Erfordernis, zeitnah und rasch mehrere Angebote vorzulegen, zumal die Angebotserstellung nicht aus dem Stand erfolgt, führt oft dazu, dass das Thema Ladeinfrastruktur in Stocken gerät und nicht als Programmpunkt einer ETV aufgestellt sowie beschlossen werden kann. Gelingt dies nicht, läuft die Zukunftsinvestition Gefahr zeitlich auf die lange Bank zu geraten und dort zu verbleiben, bis ein erneuter Anlauf im Rahmen der Vorbereitung der kommenden ETV getätigt werden kann.

Wie kann ein WEG ein Vorhaben effektiv beschließen?

Im Idealfall erfolgt die Realisierung einer Ladelösung einfach per Umlaufbeschluss mit Mehrheitsentscheidung. Auf der initialen ETV wird zunächst grundsätzlich beschlossen, dass eine Ladeinfrastruktur realisiert werden soll und zum anderen, dass die Beschlussfassung über eine konkrete Umsetzung per Umlaufbeschluss erfolgt. Mithilfe des Umlaufbeschluss kann aus einer ausreichenden Anzahl von Angeboten ein geeignetes ausgewählt und beschlossen werden.

Die Alternative wäre lediglich auf den Beginn der nächsten regulären ETV zu warten und das Thema bis dahin zu konservieren, auf das Risiko hin, dass es in den Hintergrund tritt und an Bedeutung verliert. Andernfalls existiert als Option für die schnelle Umsetzung die Möglichkeit, eine so genannte Sondereigentümerversammlung einzuberufen. Die bedeutet jedoch einen hohen Aufwand für die WEG sowie Hausverwaltung und ist mit Kosten inbegriffen.

Mit dem Beschluss erfolgt die kostenpflichtige Beauftragung des Basispakets von Chargetic GmbH, wie die Erstellung der detaillierten Planungsunterlagen für das Vorhaben. Dieser inhaltlich und zeitlich anspruchsvolle Schritt erfordert eine konkrete Zusage vonseiten der WEG und bildet die Grundlage für die Umsetzung durch einen Elektromeisterbetrieb. Die Empfehlung lautet daher eindeutig: Auf der ETV die Realisierung einer Ladeinfrastruktur für E-Autos in der Immobilie beschließen und im Nachgang per Umlaufbeschluss über das geeignetste Angebot abstimmen und sofort loslegen.

Ihr Team von Chargetic

Offenlegung (Disclosure): Dieser Beitrag wurde nicht extern gesponsert und stellt keine rezensierten Produkte oder Lösungen dar, die als unentgeltliche Produktmuster, Geschenke oder Leihgaben bereitgestellt wurden. Der Beitrag dient informativen Zwecken, wie als Handlungsempfehlung für Leser.

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Peter Otto Ruiz
Peter Otto Ruiz

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